(Letzte Aktualisierung: 05.01.2026)
Text von Artikel 133 des Grundgesetzes
Artikel 133
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
Erläuterungen zu Art. 133 GG von Rechtsanwalt Thomas Hummel
Historischer Hintergrund: Die Bizone als Vorläufer der Bundesrepublik

Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Mai 1949 war diese Übergangslösung nicht mehr erforderlich. Die Bundesrepublik trat die Nachfolge an, übernahm aber nicht nur die politischen Aufgaben, sondern auch die wirtschaftlichen und verwaltungsrechtlichen Verpflichtungen der Bizone.
Wer haftet für die Schulden des Vereinigten Wirtschaftsgebiets?
Das Vereinigte Wirtschaftsgebiet hatte in seiner kurzen Zeit als Verwaltungseinheit viele rechtliche Beziehungen aufgebaut: Mietverträge, Arbeitsverhältnisse, Lieferverträge, Bankkonten usw. Mit der Auflösung stellte sich die Frage: Wer ist nun Vertragspartner? Wer ist z. B. für offene Forderungen haftbar?
Es gab drei denkbare Möglichkeiten:
- Alle betroffenen Bundesländer haften gemeinsam.
- Jedes Bundesland haftet nur für Verträge auf seinem Gebiet.
- Der Bund tritt einheitlich als Rechtsnachfolger auf.
Der Gesetzgeber entschied sich für die dritte Variante: Der Bund übernimmt alle Rechte und Pflichten. Das schafft Klarheit für Gläubiger und Vertragspartner. Wer also noch heute berechtigte Ansprüche gegen das Vereinigte Wirtschaftsgebiet hat, kann diese beim Bund geltend machen.
Verfassungsrechtliche Bedeutung
Artikel 133 GG ist eine sogenannte Übergangsregelung, wie es sie auch an anderer Stelle im Grundgesetz gibt. Sie dient nicht der Regelung zukünftiger Strukturen, sondern sorgt für einen sauberen Übergang von der Besatzungszeit in die staatliche Ordnung der Bundesrepublik. Heute hat die Vorschrift kaum noch praktische Bedeutung, ihre Funktion ist im Wesentlichen erfüllt.