Präambel

(Letzte Aktualisierung: 05.01.2026)

Text der Präambel des Grundgesetzes des Grundgesetzes

(1) Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
(2) von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen,
(3) hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
(4) Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
(5) haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet.
(6) Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Erläuterungen zur Präambel des Grundgesetzes von Rechtsanwalt Thomas Hummel

Einleitung: Bedeutung der Präambel

Die Präambel des Grundgesetzes ist mehr als eine einleitende Formel. Sie gibt die Leitgedanken der Verfassungsgebung wieder und dient der Auslegung des gesamten Grundgesetzes. Auch wenn sie keine unmittelbar einklagbaren Rechte enthält, ist sie rechtlich relevant und kann bei der Interpretation anderer Verfassungsnormen herangezogen werden.

Inhalte der Präambel: Selbstverständnis und Wertebindung

Die Präambel beginnt mit dem Hinweis auf die Verantwortung „vor Gott und den Menschen“. Dieser Gottesbezug ist Ausdruck des Menschenbilds im Grundgesetz, verpflichtet jedoch nicht zu einer religiösen Weltanschauung, sondern betont die ethisch-moralische Verantwortung staatlichen Handelns.

Darüber hinaus bekennt sich die Bundesrepublik zu einem vereinten Europa und zum Frieden der Welt. Dies zeigt: Das Grundgesetz versteht Deutschland als Teil einer internationalen Friedensordnung und verpflichtet auf die Zusammenarbeit in Europa.

Historischer Kontext und territoriale Geltung

Die Aufzählung der deutschen Bundesländer in der Präambel ist historisch bedingt und hat rein deklaratorischen Charakter. Sie bezieht sich auf den Stand der Wiedervereinigung 1990. Es handelt sich dabei nicht um eine abschließende Aufzählung des Bundesgebiets, sondern um eine Rückschau auf die Vollendung der staatlichen Einheit.

Die Formulierung, das Grundgesetz gelte „für das gesamte Deutsche Volk“, stellt klar: Mit der Wiedervereinigung wurde das Grundgesetz zur Verfassung des vereinten Deutschlands. Gleichzeitig ist damit auch eine territoriale Begrenzung impliziert. Eine Erweiterung des Bundesgebiets – etwa durch spätere Beitritte – wird damit ausgeschlossen.

Rechtliche Relevanz der Präambel

Auch wenn sich aus der Präambel kaum praktisch bedeutsame Regelungen ableiten lassen, ist sie juristisch nicht bedeutungslos. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass die Präambel als Teil des Verfassungstextes Geltung beansprucht und bei der Auslegung anderer Normen berücksichtigt werden kann.

Rechtsanwalt Thomas Hummel fasst zusammen: Die Präambel legt gewisse Programmsätze nieder – etwa das Bekenntnis zu Europa und zum Frieden – hat aber in der Praxis nur geringen rechtlichen Gehalt.

Rechtsprechung zur Präambel des Grundgesetzes

Fachartikel zur Präambel des Grundgesetzes

Click to rate this post!
[Total: 0 Average: 0]