(Letzte Aktualisierung: 05.01.2026)
Erläuterungen zum Begriff „Grundgesetz“ von Rechtsanwalt Thomas Hummel
Begriff und historische Einordnung
Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ wurde 1949 geschaffen – und bewusst nicht als „Verfassung“ bezeichnet. Rechtsanwalt Thomas Hummel erklärt hierzu treffend, dass man damals davon ausging, die deutsche Wiedervereinigung sei nur eine Frage weniger Jahre. In diesem Kontext sollte die Rechtsordnung nicht so endgültig wirken wie eine klassische „Verfassung“. Der Begriff „Grundgesetz“ klingt deshalb weniger definitv und beständig.
Tatsächlich ist „Grundgesetz“ jedoch nur eine von mehreren traditionellen Bezeichnungen für eine geschriebene Verfassung – rechtlich unterscheidet sich das Grundgesetz nicht von dem, was man gemeinhin unter einer Verfassung versteht. In der juristischen Praxis erfüllt das Grundgesetz alle Funktionen einer Verfassung: Es legt die grundlegenden Regeln für den Staat, die Organisation der Staatsgewalt und die Grundrechte der Menschen fest. (bpb.de)
Warum „Grundgesetz“ und nicht „Verfassung“?
Der Begriff „Grundgesetz“ spiegelt den historischen Moment seiner Entstehung wider. Nach dem Zweiten Weltkrieg war Deutschland geteilt und formell nicht vollständig souverän. Die maßgeblichen politischen Kräfte – im Parlamentarischen Rat und bei den alliierten Besatzungsmächten – wollten eine stabile demokratische Ordnung schaffen, aber zugleich offenlassen, dass später eine gesamtdeutsche Verfassung folgen könnte. Daher verzichtete man bewusst auf die Bezeichnung „Verfassung“ und die damit verbundene symbolische Endgültigkeit. (bpb.de)
In vielen Texten wird betont, dass diese provisorische Bezeichnung auch durch andere Elemente im Grundgesetz gestützt wurde: So enthielt die Präambel Hinweise auf den Übergangscharakter, und in Artikel 146 wurde für den Fall einer frei vom Volk beschlossenen gesamtdeutschen Verfassung vorgesehen, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verlieren könnte. (bundesregierung.de)
Von der Übergangslösung zur dauerhaften Verfassung
Mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 änderte sich die rechtliche und politische Situation grundlegend. Statt eine neue gesamtdeutsche Verfassung zu verabschieden, behielt man das Grundgesetz bei und erweiterte seinen Geltungsbereich auf das gesamte deutsche Staatsvolk. Seither gilt es als dauerhafte und vollgültige Verfassung Deutschlands – auch wenn der historische Name „Grundgesetz“ geblieben ist. (bundesregierung.de)
Heute erkennen staatliche Institutionen, Gerichte und Rechtslehre das Grundgesetz als die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland an. Es steht über allen anderen Gesetzen, schützt die Grundrechte und regelt die Organisation des Staates in seinen Grundzügen. (bundestag.de)