Artikel 31 GG

(Letzte Aktualisierung: 28.12.2025)

Text von Artikel 31 des Grundgesetzes

(1) Bundesrecht bricht Landesrecht.

Erläuterungen zu Art. 31 GG von Rechtsanwalt Thomas Hummel

Grundsatz des Vorrangs des Bundesrechts

Der Satz „Bundesrecht bricht Landesrecht“ bringt ein zentrales Prinzip des deutschen Bundesstaates auf den Punkt: Wenn eine bundesrechtliche und eine landesrechtliche Vorschrift im Widerspruch zueinander stehen, gilt das Bundesrecht. Diese Regelung stellt sicher, dass das Recht des Bundes einheitlich und vorrangig angewendet wird, um Widersprüche zwischen den Ebenen zu vermeiden.

Geringe praktische Relevanz

In der juristischen Praxis hat Art. 31 GG nur selten Bedeutung. Denn fast immer ist klar, ob eine Rechtsfrage auf Bundes- oder auf Landesebene geregelt ist. Konflikte, bei denen sich zwei Normen verschiedener Ebenen widersprechen, sind die Ausnahme. Dies liegt unter anderem daran, dass sich sowohl Bundes- als auch Landesgesetzgeber grundsätzlich an die verfassungsrechtlich festgelegten Zuständigkeitsverteilungen halten.

Abgrenzung zu anderen Kollisionsregeln

Art. 31 GG gilt nur bei echten Normenkollisionen – also wenn eine landesrechtliche Vorschrift etwas anderes anordnet als eine bundesrechtliche und beide gleichzeitig anwendbar wären. Ist ein Bundesgesetz hingegen in einem bestimmten Bereich abschließend geregelt, kommt Landesrecht gar nicht erst zur Anwendung – das ist dann kein Fall des Art. 31 GG, sondern der Ausschluss durch Bundesrecht. Auch wenn Bundesrecht eine Öffnungsklausel enthält, die den Ländern eigene Regelungen erlaubt, entsteht keine Kollision im Sinne von Art. 31 GG.

Keine Anwendung bei Verwaltungshandeln oder bloßen Wertungswidersprüchen

Der Vorrang des Bundesrechts gilt nur für Normen, also Gesetze und Verordnungen. Verwaltungshandeln auf Landesebene, das Bundesrecht widerspricht, ist schlicht rechtswidrig, fällt aber nicht unter Art. 31 GG. Ebenso wenig genügt ein bloßer Wertungswiderspruch zwischen Bundes- und Landesrecht – es muss zu einer echten, rechtlich relevanten Kollision kommen.

Beispielhafte Anwendung und Symbolkraft

Ein berühmtes Beispiel für die Anwendung des Art. 31 GG war der Konflikt um das bayerische Feiertagsgesetz in den 1990er Jahren, das vom Bundesverfassungsgericht wegen Kollision mit dem Bundesarbeitsrecht teilweise für nichtig erklärt wurde. Solche Fälle sind jedoch selten.

Art. 31 GG hat daher vor allem symbolische Bedeutung: Er bringt die Einheit des Rechts im Bundesstaat zum Ausdruck und erinnert daran, dass das föderale System klare Regeln für den Konfliktfall bereithält.

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