Können die Länder Regionalsprachen festlegen?

Nein, dies ist – ironischerweise – eine Bundesangelegenheit.

Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen schützt Sprachen, die von der allgemeinen Landessprache abweichen. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat diese Charta ratifiziert. Es handelt sich um eine Norm des Europarats, also nicht der Europäischen Union. Aber auch Mitglied des Europarats ist die Bundesrepublik und sind nicht die Bundesländer.

Die Charta selbst nennt die Sprachen, die durch sie geschützt werden sollen, nicht ausdrücklich. Denn die Umsetzung richtet sich nach den Erklärungen, die die Mitgliedsstaaten beim Europarat hinterlegt haben. Die Hinterlegung der Bundesrepublik umfasst nur die Sprachen der Dänen, der Sorben, der Nordfriesen, der Saterfriesen und der Roma. Diese Hinterlegung erfolgt durch die Bundesregierung, die Länder als solche haben also keine Einflussmöglichkeit.

Die Länder haben aber die Möglichkeit, regionale Sprachen durch eigene Gesetz zu schützen und zu fördern. Insoweit sind sie nicht auf die Anerkennung als Sprache im Sinne der oben genannten Charta angewiesen.

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