Titel, Eingangsformel, Präambel

(Letzte Aktualisierung: 19.10.2022)


Titel

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Erläuterungen zum Titel des Grundgesetzes von Rechtsanwalt Thomas Hummel

Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ wurde 1949 deswegen nicht als Verfassung bezeichnet, weil man davon ausging, dass die Wiedervereinigung nur eine Frage von ein paar Jahren sei. Man meinte, durch die Betitelung als Grundgesetz würde diese Verfassung nicht so definitiv und beständig klingen wie unter der Bezeichnung „Verfassung“.

Tatsächlich ist „Grundgesetz“ aber lediglich eine von verschiedenen traditionellen Bezeichnungen für eine geschriebene Verfassung.


Eingangsformel

Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.

Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.

Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Abs. 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:

Erläuterungen zur Eingangsformel des Grundgesetzes von Rechtsanwalt Thomas Hummel

Die Eingangsformel erzählt gewissermaßen die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes nach. Eine darüber hinaus gehende rechtliche Bedeutung ist nicht erkennbar.


Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,

von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Erläuterungen zur Präambel des Grundgesetzes von Rechtsanwalt Thomas Hummel

In der Präambel des Grundgesetzes werden gewisse Programmsätze wie das Bekenntnis zu einem geeinten Europa und zum Weltfrieden niedergelegt.

Zudem werden die Bundesländer aufgezählt, allerdings nur in historischer Hinsicht, nicht dahingegend, dass diese als aktuelle Bundesländer genannt würden.

Die Schlussfolgerung, das Grundgesetz gelte damit für das gesamte deutsche Volk, schließt eine Erweiterung des Bundesgebiets aus.

Zwar ist die Präambel des Grundgesetzes juristisch relevant so wie alle anderen Bestimmung im Grundgesetz auch. Der rechtliche Gehalt dürfte trotzdem minimal sein, da sich aus ihrem heutigen Inhalt kaum praktisch bedeutsame Regelungen ableiten lassen.

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