Sieht das Grundgesetz Gewaltenteilung vor?

Nur in beschränktem Maße. Die „klassische“ Gewaltenteilung, also die Unabhängigkeit der Gerichte von der Exekutive im Bezug auf ihre Urteile ist natürlich gewahrt.

Daneben herrscht im GG aber eher eine Gewaltenverschränkung mit Schwerpunkt auf der Legislative. Die Gerichte werden durch Gesetz eingerichtet und die Richter zumindest indirekt durch die Parlamente gewählt. Die Regierung bedarf des Vertrauens des Bundestag und die Regierungsmitglieder haben fast alle auch ein Bundestagsmandat.

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